Lebensdauerbetrachtung
Dauerhaftigkeit durch Prüfung garantieren
Brücken bilden einen der wichtigsten Teile unserer Infrastruktur und müssen unterschiedlichste Anforderungen erfüllen – in allen Fällen haben sie allerdings die Funktion Hindernisse zu überwinden und Nutzer sicher über Flüsse, Straßen, Gräben, etc. zu führen. Ist eine Brücke nicht mehr passierbar hat dies meist weitreichende Konsequenzen für die lokale Infrastruktur. Es ist daher erstrebenswert Brücken so zu gestalten, dass eine hohe Lebensdauer gewährleistet ist, damit diese Ihre Funktion über einen Langenzeitraum erfüllen kann.
Die Grundlage für die Lebensdauerbetrachtung von Brücken im Fernstraßennetz bilden in Deutschland die „Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung – ABBV“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Hier wird definiert, bei welchen Brückentypen – Bezogen auf Material und Ausführung – welche Lebensdauer bei welchen Unterhaltskosten zu erwarten sind. Seit 2010 wird für Holzbrücken in geschützter Bauweise eine zu erwartende Lebensdauer von 60 Jahren bei Unterhaltskosten von 2% der Bausumme angesetzt.
Historische Brücken aus Holz zeigen, dass auch eine deutliche höhere Lebensdauer bei Holzbrücken realisiert werden kann. Beispiele, wie die Kapellbrücke in Luzern oder die Rheinbrücke in Badsäckingen zeigen, dass Holzbrücken mehrere Jahrhunderte überdauern können. Das besondere Merkmal dieser Brücken ist, dass die Tragkonstruktion stets durch ein Dach oder eine Verschalung geschützt ist – dies ist das Prinzip des konstruktiven Holzschutzes, welches für uns die Grundlage bei der Planung von neuen Holzbrücken bildet.
Untersuchungen (Tabelle unten) der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung e.V. (DGfH) zeigen, dass bei konstruktiv geschützten Holzbrücken eine theoretische Nutzungsdauer von 80 Jahren bei Unterhaltskosten von 1,3 % realisierbar ist.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich eine Lebensdauer von über 80 Jahren mit modernen Erkenntnissen des konstruktiven Holzschutzes realisieren lässt. Die theoretische Nutzungsdauer von ungeschützten Brücken kann noch deutlich geringer als 30 Jahre ausfallen, daher raten wir in jedem Fall davon ab, ungeschützte Brücken in Holzbauweise zu errichten.